So einfach funktioniert der Ausbildungsfonds
Im Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds sind Maximalwerte von bis zu 0,3% von der Bruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2.500€ Rückzahlung festgelegt. Zum Start des Ausbildungsfonds legt der Senat per Rechtsverordnung die konkreten Anfangswerte fest. In den folgenden Jahren können diese von dem Verwaltungsrat unter Beteiligung der Kammern und Sozialpartner:innen im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Korridors verändert und an die Entwicklung des Ausbildungsmarktes angepasst werden.
Im ersten Jahr (2024/25) startet der Ausbildungsfonds mit folgenden Werten.
So berechnet sich der Anteil eines Betriebes am Ausbildungs fonds:
Arbeitnehmerbruttolohnsumme* x 0,27% = Jährlicher Anteil am Ausbildungsfonds
Die Arbeitnehmerbruttolohnsumme ist die Summe aller Arbeitslöhne, die ein:e Arbeitgeber:in für die bei ihr/ihm beschäftigten im Land Bremen tätigen Personen zahlt. Maßgeblich ist der für die Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legende und in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Bruttoarbeitslohn mit der Maßgabe, dass ein tarifliches 13. und 14. Monatseinkommen sowie betriebliche Zahlungen mit gleichem Charakter (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlung), Urlaubsabgeltungen und Abfindungen nicht zum Arbeitslohn gehören.
So berechnet sich die Rückerstattung durch den Ausbildungsfonds, die ein Betrieb für die Ausbildung erhält:
Zahl der Ausbildungsverträge x 2.250 Euro = jährlicher Ausbildungskostenausgleich
Bagatellgrenze:
Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter 135.000€ liegt, fallen unter die Bagatellgrenze und können sich durch entsprechende Angaben im Meldeportal von der Umlage befreien lassen.
Rechenbeispiele
Beispiel 1
Größeres Unternehmen
Bei einem größeren Unternehmen sind 93 Mitarbeitende und sechs Auszubildende angestellt. Dieses Unternehmen muss 13.366€ in den Ausbildungsfonds einzahlen, erhält durch die hohe Zahl der dort tätigen Auszubildenden eine Rückzahlung von 13.500€ und kommt somit auf eine Nettoauszahlung von 134€.
Beispiel 2
Handwerksbetrieb
Ein Handwerksbetrieb beschäftigt fünf Mitarbeitende und eine:n Auszubildende:n, wodurch dieser 719€ in den Ausbildungsfonds einzahlen muss und eine Rückzahlung von 2.250€ erhält. Daraus ergibt sich eine Nettoauszahlung von 1.531€. Würde dieser Betrieb nicht ausbilden, wären lediglich die 719€ Einzahlung in den Ausbildungsfonds fällig.
Beispiel 3
Kleinunternehmen
Ein Unternehmen mit 3,5 Beschäftigten zahlt eine Bruttolohnsumme von 121.418€ pro Jahr an diese aus. Da dieser Wert unter der Bagatellgrenze von 135.000€ liegt, kann sich dieses Unternehmen auf Antrag von der Umlage befreien lassen.
Diese drei Rechnungen dienen als Beispiel für kleine und große Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um durchschnittliche Werte auf Basis von statistischen Datengrundlagen und Prognosen handelt, aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
Zeitlicher Ablauf
Beginn 4.Quartal 2024
Offizielle Verkündung im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zum Start des Ausbildungsunterstützungsfonds.
Mitte 4. Quartal 2024
Die Unternehmen im Land Bremen erhalten ein Anschreiben.
Darin wird u.a. das weitere Vorgehen zur Dateneingabe auf dem zu nutzenden Meldeportal, sowie die finanzielle Abwicklung erläutert.
Ende 4. Quartal 2024
Die Unternehmen erhalten einen Aufruf zur Dateneingabe im Meldeportal und den entsprechenden Link.
01.01.2025
bis 28.02.2025
Die Unternehmen tragen die Arbeitnehmerbruttolohnsumme und die Anzahl der Auszubildenden über das zur Verfügung gestellte Meldeportal ein.
Nach der Dateneingabe
Die Unternehmen erhalten direkt nach der Eingabe einen Bescheid, der digital in das Postfach ihres Unternehmenskontos eingestellt wird.
Dieser enthält den berechneten Betrag, der einzuzahlen ist oder den Betrag, der als Auszahlung zugeteilt wird.