So funktioniert der Ausbildungsfonds
Im Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds sind Maximalwerte von bis zu 0,3% von der Arbeitnehmerbruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2.500 € Rückzahlung festgelegt. Zum Start des Ausbildungsfonds wurden vom Senat per Rechtsverordnung die konkreten Anfangswerte beschlossen. In den folgenden Jahren können diese von dem Verwaltungsrat unter Beteiligung der Kammern und Sozialpartner:innen im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Korridors verändert und an die Entwicklung des Ausbildungsmarktes angepasst werden.
So berechnet sich aktuell die Ausbildungsabgabe:
Die Ausbildungsabgabe, aktuell 0,27 % der Arbeitnehmerbruttolohnsumme und die Ausgleichszuweisung, aktuell 2.250 Euro pro Auszubildendem werden jährlich nach den folgenden Formeln berechnet:
Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres x 0,27 % = Ausbildungsabgabe
Anzahl der Auszubildenden, die seit mindestens vier Monaten in Ihrem Unternehmen im Land Bremen beschäftigt sind x 2.250 Euro = Ausgleichszuweisung
Ausgleichszuweisung - Ausbildungsabgabe = Betrag, den Ihr Unternehmen erhält oder einzahlt
Bagatellgrenze:
Wenn Ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme im Meldejahr weniger als aktuell 135.000 Euro beträgt, können Sie sich im Rahmen der digitalen Meldung von Ihrer Einzahlung in den Ausbildungsfonds befreien lassen.
Rechenbeispiele
Beispiel 1
Größeres Unternehmen
Bei einem größeren Unternehmen sind 93 Mitarbeitende und sechs Auszubildende angestellt. Dieses Unternehmen meldet eine Arbeitnehmerbruttolohnsumme von 4.950.370,30 €. Nach Multiplikation mit 0,27 % ergibt sich eine Einzahlung von 13.366 € in den Ausbildungsfonds. Durch die Anzahl der sechs dort tätigen Auszubildenden steht dem Unternehmen eine Rückzahlung von 13.500 € zu (6 x 2.250 €). Es erhält somit eine Nettoauszahlung von 134 €.
Beispiel 2
Handwerksbetrieb
Ein Handwerksbetrieb beschäftigt fünf Mitarbeitende und eine:n Auszubildende:n. Er meldet eine Arbeitnehmerbruttolohnsumme von 266.296,30 €. Nach Multiplikation mit 0,27 % ergibt sich eine Einzahlung von 719 € in den Ausbildungsfonds und für den Auszubildenden eine Rückzahlung von 2.250 €. Daraus ergibt sich eine Nettoauszahlung von 1.531 €. Würde dieser Betrieb nicht ausbilden, wäre die Einzahlung von 719 € in den Ausbildungsfonds fällig.
Beispiel 3
Kleinunternehmen
Ein Unternehmen mit 3,5 Beschäftigten meldet eine Arbeitnehmerbruttolohnsumme von 121.418 €. Da dieser Wert unter der Bagatellgrenze von 135.000 € liegt, kann sich dieses Unternehmen nach Eingabe seiner Daten im digitalen Meldeportal von der Anwendung des Gesetzes zum Ausbildungsunterstützungsfonds befreien lassen.
Diese drei Rechnungen dienen als Beispiel für kleine und große Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um durchschnittliche Werte auf Basis von statistischen Datengrundlagen und Prognosen handelt, aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.