Ablauf der Meldung

Achtung: Sollten Sie ein Erinnerungsschreiben zur Meldung für den Ausbildungsfonds erhalten haben, können Sie dieses, wie im Schreiben erwähnt, unbeachtet lassen, wenn Sie Ihre Meldung bereits abgegeben haben. Aus technischen Gründen ist dieses Schreiben an alle Adressaten versendet worden, auch wenn diese schon gemeldet hatten.

Steuerberater können ab sofort für Ihre Mandanten melden!

Sie wollen melden:

Die Meldung im digitalen Meldeportal des Ausbildungsfonds erfolgt zu Ihrer Authentifizierung und sicheren Datenübermittlung ausschließlich über das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (Mein Unternehmenskonto (MEIN UK)). Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat basierend auf einer Steuernummer (Unternehmen) besitzen können Sie es über den nachfolgenden Link beantragen:

https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess

Nach erfolgter Registrierung für das Unternehmenskonto und Erhalt des Aktivierungslinks von Ihrem Finanzamt müssen Sie sich zunächst einmalig bei Mein UK www.meinuk.de in die Berechtigungssteuerung einloggen und Ihre Datenweitergabe bestätigen.

Erst nach dem Ausloggen rufen Sie bitte unser Meldeportal auf. Dazu klicken Sie hier rechts oben auf „Zum Meldeportal“.

Bitte achten Sie darauf hier ein ELSTER Unternehmenszertifikat basierend auf Ihrer Steuernummer zu verwenden. Das Bund ID Zertifikat für Privatpersonen und das Unternehmenszertifikat basierend auf Ihrer privaten Steuer ID können hier nicht verwendet werden.

Wer meldet:

Steuerberater können ab sofort für ihre Mandanten melden. Der Steuerberater kann mit dem eigenen Organisationszertifikat jeweils eine Meldung pro Mandant und pro Meldejahr abgeben. Der Bescheid wird im Postfach des ELSTER Unternehmenskontos des Steuerberaters bekanntgegeben.

Mit der Mandatierungsvollmacht des Mandanten muss die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe sämtlicher behördlicher Mitteilungen und Zustellungen nach dem Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz in das Postfach des Unternehmenskontos des Steuerberaters erteilt werden (Zustellungsvollmacht). Die Mandatierungsvollmacht wird im Verlauf der Meldung als Nachweis vom Steuerberater hochgeladen.

Privathaushalte die zum Beispiel eine Haushalts-, Garten- oder Pflegehilfe angemeldet haben brauchen das Meldeportal nicht zu bedienen; sie sind von der Geltung des Gesetzes ausgenommen.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Es handelt sich nur um ein Unternehmen, wenn eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen vorliegt. Ob dabei Gewinn erzielt wird ist unerheblich.

Unternehmen und Organisationen mit Betrieb, Betriebsstätte, Betriebsteil, Sitz oder Außenstelle im Land Bremen (nachfolgend unter dem Begriff Unternehmen zusammengefasst) mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind gesetzlich zur jährlichen Meldung für den Ausbildungsfonds verpflichtet. Die Meldung für eine oder mehrere unselbständige Betriebsstätten, Außenstellen, Filialen oder Zweigniederlassungen muss gesammelt über Ihre Zentrale oder Ihren Hauptsitz erfolgen.
Im Rahmen Ihrer digitalen Meldung wird festgestellt, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und welche Daten Sie eingeben müssen.

Was wird gemeldet:

Für die Meldung sind die Beschäftigten und Auszubildenden Ihres Unternehmens im Land Bremen heranzuziehen. Melden Sie als Zentrale für eine oder mehrere unselbständige Betriebsstätten, unselbständige Außenstellen, unselbständige Filialen oder unselbständige Zweigniederlassungen sind die Beschäftigten und Auszubildenden Ihres Unternehmens die am Standort im Land Bremen eingesetzt sind heranzuziehen.
Dazu melden Sie für Ihr Unternehmen Ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres (Kalenderjahr) und die Anzahl Ihrer Auszubildenden (Achtung: aktuelles Ausbildungsjahr). Für die Auszubildenden muss zum Zeitpunkt Ihrer Meldung seit mindestens 4 Monaten ein Ausbildungsverhältnis bestehen. Zum Beispiel: Auszubildende des Ausbildungsjahres 2023/2024 die ihre Ausbildung im Ausbildungsjahr 2023/2024 abgeschlossen haben, dürfen für das Meldejahr 2024 nicht in der Anzahl gemeldet werden. Anhand dieser Angaben wird Ihre Ausbildungsabgabe sowie Ihre Ausgleichszuweisung ermittelt. Diese beiden Beträge werden miteinander verrechnet. Aus dem Ergebnis ergibt sich Ihr Guthaben oder unsere Forderung zum Ausbildungsfonds.

Wann wird gemeldet:

Die jährliche Übermittlung der Daten zur Festsetzung der Ausbildungsabgabe, bzw. des Ausbildungskostenausgleichs, muss jeweils bis zum 28. Februar; erstmalig also für das Meldejahr 2024 bis zum 28. Februar 2025 über ein digitales Meldeportal erfolgen. Zum Meldeportal gelangen Sie über den roten Button auf dieser Seite.

Wie wird berechnet:

Die Ausbildungsabgabe (derzeit 0,27 % der Arbeitnehmerbruttolohnsumme) und die Ausgleichszuweisung (derzeit 2.250 Euro pro Auszubildendem) werden jährlich nach den folgenden Formeln berechnet:

Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres 2024 x derzeit 0,27 % = Ausbildungsabgabe

Anzahl der Auszubildenden pro Kopf, die seit mindestens vier Monaten in Ihrem Unternehmen im Land Bremen beschäftigt sind x derzeit 2.250 Euro = Ausgleichszuweisung

Ausgleichszuweisung - Ausbildungsabgabe = Betrag, den Ihr Unternehmen erhält oder einzahlt.

Wenn Ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme im Meldejahr 2024 weniger als 135.000 Euro beträgt, können Sie sich im Rahmen der digitalen Meldung von Ihrer Einzahlung in den Ausbildungsfonds befreien lassen.

Eine nicht eingereichte, unvollständige oder fehlerhafte Meldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Es ist daher wichtig, Ihre jährliche Meldung fristgerecht, vollständig und korrekt einzureichen, um Bußgelder zu vermeiden.