So einfach funktioniert der Fonds

Im Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds sind Maximalwerte von bis zu 0,3% von der Bruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2.500€ Rückzahlung festgelegt. Die konkreten Werte werden von dem Verwaltungsrat unter Beteiligung der Kammern und Sozialpartner:innen festgelegt.

Im ersten Jahr (2024/25) startet der Fonds mit folgenden Werten.

So berechnet sich der Anteil eines Betriebes am Ausbildungsunterstützungsfonds:

Arbeitnehmerbruttolohnsumme* x 0,25% = Jährlicher Anteil am Fonds

(*Die Arbeitnehmerbruttolohnsumme ist der Gesamtbetrag aller Güter eines Arbeitgebers (Geld oder Geldeswert), den dieser an die beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen auszahlt).

So berechnet sich die Rückerstattung durch den Fonds, die ein Betrieb für die Ausbildung erhält:

Zahl der Ausbildungsverträge x 2.250 Euro = jährlicher Ausbildungskostenausgleich

Bagatellgrenze:

Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter 135.000€ liegt, fallen unter die Bagatellgrenze und können sich auf Antrag von der Umlage befreien lassen.

Rechenbeispiele

Diese drei Rechnungen dienen als Beispiel für kleine und große Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um durchschnittliche Werte auf Basis von statistischen Datengrundlagen und Prognosen handelt, aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.